Was tun im Trauerfall?

Planen Sie mit uns eine würdevolle Bestattung – ganz nach Ihren individuellen Wünschen.

Was tun im Trauerfall ?

Wenn der Trauerfall zu Hause eintritt, sollte umgehend der Hausarzt benachrichtigt werden damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, verständigen Sie den ärztlichen Notdienst Tel.: 112 oder den Bereitschaftsdienst Tel.: 11 6 11 7.

In einem Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt diesen Schritt das Pflegepersonal für Sie.

Zögern Sie nicht, sich mit uns zeitnah in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen durch die nächsten notwendigen Schritte. 24h Zentralruf: 06221 / 76 33 50 oder 06202 / 970 45 35

Unabhängig ob ein Heim- oder Haussterbefall bevorsteht kann ein Pfarrer angerufen werden, welcher die Krankensalbung vornimmt. Dieses Sakrament besteht aus einer Salbung mit Öl sowie dem Auflegen der Hände und Gebeten. Hierbei sind Angehörige dazu eingeladen, gemeinsam für den Verstorbenen zu beten. Dies kann auch wohltuend für die Familie sein und bei der Trauerverarbeitung helfen. Der Mensch soll durch die Salbung gestärkt und von allen Sünden befreit werden. Der Pfarrer sollte frühzeitig angerufen werden. Ebenfalls können Seelsorger für den Beistand in schweren Stunden hinzugerufen werden.

Wichtig: Bei einem nicht natürlichen Tode, z.B. bei einem Unfall, wird ein durch die Polizei beauftragtes Bestattungsunternehmen die Bergung des Verstorbenen durchführen. Sie sind nicht verpflichtet dieses Unternehmen mit der weiteren Bestattung zu beauftragen. Ebenso ist es dem Bestattungsunternehmen nicht gestattet Sie in irgendeiner Art zu kontaktieren! Sie alleine entscheiden welches Bestattungsunternehmen Sie möchten!

Wir ermöglichen Ihnen folgende Bestattungsarten:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Themenbestattung
  • Waldbestattung
  • Seebestattung
  • Kinderbestattung

Was benötigen wir?

Zur Bearbeitung eines Trauerfalles richten Sie bitte folgende Unterlagen* zum Beratungsgespräch:

  • Bei Verheirateten: Familienstammbuch / Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug für Eheschließungen ab 1958 im Original

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde im Original
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde im Original
  • Bei Verwitweten: Familienstammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Familienbuchauszug mit Sterbeurkunde des Ehepartners im Original
  • Personalausweis
  • ggf. Aufenthaltsbescheinigungen
  • ggf. Vertriebenenausweis
  • Chipkarte Krankenkasse
  • Schwerbehindertenausweis
  • Rentennummer/n (Sozialversicherungsnummer, wenn noch keine Rente bezogen wurde)
  • Beihilfen oder Pensionen
  • Versicherungspolicen für Sterbegeldversicherung oder Lebensversicherungen
  • Bankverbindung inkl. BIC und IBAN Nummer des Witwers/der Witwe oder des Bezugsberechtigten bei einer auszahlenden Versicherung
Die ersten Schritte im Trauerfall
Download unserer Checkliste

Weitere Hinweise zu Ihren Unterlagen

Ausländische Urkunden müssen ebenfalls im Original vorliegen und in die deutsche Sprache übersetzt worden sein. Dies können wir aber gerne in Ihrem Auftrag für Sie erledigen lassen. Hat der noch lebende Ehepartner des Verstorbenen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, benötigt das Standesamt ebenfalls dessen Reisepass oder Personalausweis.

Es ist empfehlenswert, diese Unterlagen in einer Mappe aufzubewahren und von Zeit zu Zeit zu aktualisieren.

Die Entscheidung zur anonymen Bestattung unterliegt dabei unterschiedlichsten Faktoren, beispielsweise der sozialen Lage, religiösen Überzeugungen oder dem Schutz von Hinterbliebenen und Angehörigen hinsichtlich der Grabpflege.