Erdwahl-/reihengrab

Ein Erdwahlgrab kann als Einzel- oder Familiengrab (1-4 stellig) genutzt werden. Die Stelle des Grabes kann je nach Verfügbarkeit zumeist ausgesucht werden. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Erfolgt vor Ablauf der Ruhefrist eine erneute Bestattung, so muss diese anteilig nachgekauft werden. In einem Erdwahlgrab dürfen auch Urnen beigesetzt werden.

Ein Erdreihengrab darf nur für die Beisetzung eines Verstorbenen genutzt werden. Die Vergabe der Plätze erfolgt der Reihe nach durch die Friedhofsverwaltung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich. Daher sind Reihengräber in vielen Fällen auch deutlich kostengünstiger.

Auf den Fotos sind Grabfelder des Friedhofs in Schwetzingen abgebildet.

Urnenwahl-/reihengrab

Ein Urnenwahlgrab kann ein- bis mehrstellig genutzt werden. Die Stelle des Grabes kann je nach Verfügbarkeit zumeist ausgesucht werden. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Erfolgt vor Ablauf der Ruhefrist eine erneute Bestattung, so muss diese anteilig nachgekauft werden.

Wie beim Erdreihengrab kann man sich den Platz eines Urnenreihengrabes nicht selbst aussuchen. Diese Grabart ist allerdings eine Alternative für Angehörige, die nicht über einen jahrzehntelangen Zeitraum einem Grab gegenüber verpflichtet sein möchten. Meist liegt die Laufzeit des Reihengrabes bei 15 bis 18 Jahren. In einem Urnenreihengrab darf nur eine Urne beigesetzt werden.

Urnenrasengrab

Urnenrasengräber werden als Reihengrab vergeben. Im Boden eingelassene Steinplatten kennzeichnen die jeweilige Grabstätte. Wie bei einem Reihengrab darf hier nur eine Urne beigesetzt werden. Es gibt einen zentralen Platz, auf welchem man Blumen, Kerzen und andere Grüße für den Verstorbenen ablegen kann, denn direkt am Grab ist dies nicht erlaubt. Die Pflege der Rasenfläche wird vom Friedhofspersonal übernommen. Regional findet man diese Gräber auf dem Friedhof in Schwetzingen und in Heidelberg-Kirchheim.  

Auf den Fotos sind Grabfelder des Friedhofs in Schwetzingen abgebildet. 

Anonymes Grab

Jede Stadt oder Gemeinde bietet die Möglichkeit einer anonymen Urnenbeisetzung. Hierbei ist zu beachten, dass man weder bei der Beisetzung dabei sein darf, noch eine individuelle Grabstelle besitzt. Auch eine Namenskennzeichnung für den Verstorbenen erfolgt nicht.

Ausnahme: Die Gemeinde Plankstadt bietet teilanonyme Gräber an, hier darf man bei der Beisetzung dabei sein und hat dazu die Möglichkeit, eine kleine Namensplakette an einer zentralen Stele zu befestigen. Die Beisetzungsstelle selbst darf nicht gekennzeichnet werden. 

Ein anonymes Grab sollte nicht die erste Wahl sein, es gibt für die verschiedensten Beweggründe zur Anonymität Alternativen. 

Auf den Fotos sind Grabfelder des Friedhofs in Schwetzingen abgebildet.

Urnenwände/-stelen/-nischen

Urnen können auch in sogenannten Urnenwänden beigesetzt werden. Hier entfällt ein klassisches Grab in der Erde, anstelle dessen gibt es eine Kammer, meist in quadratischer Form. Bis zu zwei Urnen finden hier in der Regel Platz. Diese Form der Beisetzung ist eine gute Alternative, wenn man auf aufwendige Grabpflegearbeiten verzichten möchte.

Auf den Fotos sind Grabfelder des Friedhofs in Leimen-St. Ilgen abgebildet.

Baumgräber auf Friedhöfen

Wenn man die Nähe und Verbundenheit zur Natur bewahren will, aber nicht unbedingt eine Bestattung in einem Bestattungswald wünscht, kann man das Angebot vieler regionaler Friedhöfe annehmen. Am Fuße eines Baumes können Urnen beigesetzt werden, eine Namensplatte oder ein Findling kennzeichnet das Grab. Mancherorts pflegen die Mitarbeiter des Friedhofes die Grabfelder oder sie bleiben einfach der Natur überlassen. Die Stadt Eppelheim bietet zudem im Garten der Erinnerung die professionelle Grabpflege über die Vertragsgärtner der Genossenschaft badischer Friedhofsgärtner an.

Auf den Fotos sehen Sie ein Baumgrab auf dem Bergfriedhof Heidelberg sowie Friedhof Schwetzingen.

Baumgräber in Bestattungswäldern

Mittlerweile weit verbreitet ist die sogenannte "Baumbestattung". In speziell gekennzeichneten Bestattungswäldern gibt es die Möglichkeit, eine Urne der Natur zu übergeben. Verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Angeboten sind deutschlandweit verteilt. Man kann entweder einen Baum für die ganze Familie oder einen Gemeinschaftsbaum erwerben, um dessen Stamm die Aschen weiterer Verstorbener beigesetzt werden können. In vielen Bestattungswäldern gilt: so wenig Blumenschmuck wie möglich niederlegen, denn die Grabpflege übernimmt die Natur selbst. Einen Baum kann man sich vorab aussuchen und erwerben, manche Anbieter gewähren eine Ruhefrist von bis zu 99 Jahren. Als Partner von Friedwald können wir umfangreich über verschiedene Angebote beraten.

Die Fotos zeigen die Andachtsplätze 1 und 2 im FriedWald Dudenhofen. 

Gärtnergepflegte Gräber / Garten der Erinnerung

Ein Grab im gärtnergepflegten Feld auf dem örtlichen Friedhof ist eine beliebte Variante für Angehörige die weit weg wohnen, vor Ort nicht mobil sind oder einfach die Grabpflege nicht selbst erledigen können/möchten. Ein sogenannter "Garten der Erinnerung" ist parkähnlich angelegt und unterscheidet sich deutlich von herkömmlichen Gräbern. Vertragsgärtner kümmern sich um die Pflege der gesamten Grabanlage, alles gemäß individuellem Vertrag. Die Pflegeangebote bieten verschiedene Optionen: Es gibt die Möglichkeit, die Grabstelle "immergrün" mit schlichten Bodendeckern oder saisonal mit wechselnder Bepflanzung anlegen zu lassen. In jedem Falle ist auch immer die Bewässerung der Anlage inklusive. Die Grabpflege wird für die Dauer der Ruhezeit im Voraus beglichen. Im Garten der Erinnerung stehen sowohl Erd- als auch Urnengräber zur Verfügung.

Auf den Fotos ist der "Garten der Erinnerung" des Friedhofs in Schwetzingen abgebildet.

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