FAQ Details

Welche Ansprüche habe ich als Witwe oder Witwer?

Der hinterbliebene Ehepartner hat zunächst Anspruch auf das "Sterbevierteljahr". Hierbei handelt es sich um drei Monatsrenten des Verstorbenen, die auf den Sterbemonat folgen. Dazu ist ein Antrag nötig, welchen wir gerne zusammen mit Ihnen ausfüllen und abschließend mit einer Sterbeurkunde versehen für Sie versenden.

Weiterhin bekommt die Witwe/der Witwer zukünftig eine Witwenrente, die monatlich vom Rententräger gezahlt wird. Diese muss immer persönlich beim zuständigen Amt beantragt werden. Hierfür erhalten Sie von uns ein Begleitschreiben um Ihnen diesen Vorgang zu vereinfachen.

Lesen Sie viele weitere Fragen in unseren FAQ. Wenn Ihre Frage nicht dabei war, senden Sie uns eine E-Mail.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2019 von Best. Klein.

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