FAQ Details

Wer muss die Bestattung in Auftrag geben?

Für die Bestattung müssen die Angehörigen sorgen. Im Bestattungsgesetz Baden-Württemberg ist die Bestattungspflicht geregelt, somit sieht die Reihenfolge der Angehörigen wie folgt aus: Die Ehegattin oder der Ehegatte; der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin; die volljährigen Kinder; die Eltern; die Großeltern; die volljährigen (Halb-)Geschwister; die Enkelkinder. In § 1968 ist weiterhin geregelt, dass der Erbe die Bestattungskosten des Erblassers zahlen muss.  

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Zuletzt aktualisiert am 08.10.2019 von Best. Klein.

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