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Vermeidbarer Fehler bei Traueranzeigen

In den letzten Tagen stoßen wir vermehrt in Traueranzeigen der regionalen Zeitungen auf einen Zusatz, welcher unbedingt vermieden werden soll. Die Veröffentlichung der privaten Adresse lädt nicht nur zum Versenden von Kondolenzpost ein, Einbrecher oder Werbefirmen werden ebenfalls auf Sie aufmerksam. Es ist durchaus schon vorgekommen, dass in Verbindung mit der Veröffentlichung des Beerdigungstermins Räumlichkeiten der Angehörigen oder des Verstorbenen ausgeräumt wurden. Ebenfalls haben uns schon Informationen erreicht, dass diverse Firmen Werbeflyer oder sonstige Schreiben an Familien senden, was in Zeiten der Trauer sehr unangebracht ist.

Wir raten unseren Angehörigen grundsätzlich immer dazu, die private Adresse unbekannt zu lassen. Dritte (zum Beispiel das Friedhofs- oder Standesamt) sind außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen dem Datenschutz. Wenn man Freunde der Mutter erreichen will, die man selbst nicht kennt, kann man gerne die Adresse des beauftragten Bestattungsinstitutes nennen. Wir leeren unsere Briefkästen mehrmals am Tag, eine sichere Überwachung sorgt darüber hinaus dafür, dass nichts abhanden kommt.


Kondolenzservice

Sollte generell keine Adresse in der Traueranzeige gewünscht sein, verweisen wir gerne auf unseren Kondolenzservice während der Trauerfeier. Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens steht vor der Abschiedsfeier an der Kondolenzliste, reicht den Trauergästen den Kugelschreiber zur Eintragung, beantwortet übliche Fragen und nimmt die Kondolenzpost entgegen. Diese wird zu unserer Entlastung nach jeder Feier unserem Auftraggeber in einer kleinen Tüte übergeben.

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