Aktuelles
Unser Mitarbeiter Michael Höhn im deutschen Bundestag
Wie einige von Ihnen wissen setzen wir uns regelmäßig für den Schutz unserer Hinterbliebenen ein. Dies geschieht in besonderem Maße immer wieder beim Thema "Abrechnung der Leichenschaugebühr" durch Ärzte.
Die momentan noch gültige Gebührenordnung wird Anfang 2020 neu geregelt und kommt dem Willen vieler Ärzte nach höheren Gebühren nach. Die Zeche bezahlt am Ende der Hinterbliebene. Das muss sich ändern! Auf besondere Einladung des Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages wird unser Mitarbeiter Michael Höhn Ende September nach Berlin reisen. In einer Anhörung geht es um die Durchsetzung der Übernahme von Leichenschaugebühren durch die gesetzliche Krankenversicherung. Hierfür setzen wir uns gerne ein und halten Sie auf dem Laufenden.
Die Stellungnahme von unserem Mitarbeiter ist seit 19. September 2019 online auf der Seite des Bundestages einzulesen. Wir haben sie euch hier verlinkt: Stellungnahme
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