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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Die Tätigkeiten der Firma berufen sich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Allgemeines
a) Den Geschäftsbeziehungen zwischen Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH und Auftraggeber liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. b) Die AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.
2. Angebote
a) Für Angebote/Kostenvoranschläge wird eine Gebühr i. H. von 100,00 € fällig (zahlbar innerhalb 8 Tage), bei Auftragserteilung wird diese Gebühr mit dem Auftrag verrechnet. Angebote usw. dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind diese unverzüglich zurückzugeben. b) Für Fotos und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Auftraggeber über. c) Vor Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages ist eine Bearbeitungsgebühr i. H. von 100,00 € in BAR zu entrichten.
3. Bestellung und Auftragsbestätigung
a) Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung vom Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich dem Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH schriftlich bestätigt werden. b) Die angegebene Auftragsbestätigung beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung in BAR (innerhalb 24 Stunden) von 50% der vorläufigen Bestattungskosten, jedoch mind. 500,00 € und die Erteilung der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Erfolgt keine Anzahlung, kann das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH den Auftrag ablehnen oder eine Bearbeitungsumlage i. H. von mindestens 7,5 % zzgl. MwSt. aus den vorausgelegten Fremdleistungen erheben. Bei Überführungen ins Ausland sind die Bestattungskosten bei Auftragserteilung sofort in BAR zu entrichten. c) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH, auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH wird dem Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die dem Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen. d) Änderung der Ausführung, die sich als technisch Notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen vom Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten. e) Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Soweit eine Genehmigung durch das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH beschafft wird, ist dieser Vertreter des Auftraggebers. Die Kosten der Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Auftraggeber. f) Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung. g) Evtl. erforderliche Fremdleistungen können vom Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH auf Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden. h) Für die Beauftragung ist der Auftraggeber voll haftbar, auch die Ausschlagung einer Erbschaft entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Bezahlung.
4. Lieferung
a) Versand oder Transport erfolgt in der Regel auf Rechnung und Gefahr des Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH. Die Kosten für eine evtl. Transportversicherung trägt in diesem Fall Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandaufnahme gegenüber Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH festgestellt werden. b) Rügen wegen offensichtlicher Mängel kann das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber sie dem Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH binnen 2 Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt.
5. Zahlungsbedingungen
a) Unsere Bestattungskostenrechnung ist 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist. b) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes ab Rechnungsdatum zu berechnen; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzten. c) Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. d) Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld – oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handelt das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. e) Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beiträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung des Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH unverzüglich nachzuzahlen. f) Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen ggf. an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können. g) Es besteht die Möglichkeit auf monatliche Ratenzahlungen von derzeit von mindestens 6, 9, 12 und max. 24 Monaten (die Ausgleichsentschädigung hierfür beträgt pro Jahr 10% des Rechnungsbetrages, auch wenn die Ratenzahlungen weniger als 12 Monate betragen). Voraussetzung hierfür ist eine positive Bonität bzw. Bonitätssicherheit des Auftraggebers. h) Das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH ist dazu berechtigt ggf. die Bonität bzw. Bonitätssicherheit des Auftraggebers zu überprüfen. i) Der Auftraggeber versichert, dass er weder insolvent ist, noch in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder derzeit eine Zwangsvollstreckung gegen ihn läuft.
6. Kündigung
a) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird dem Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. Stattdessen kann das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH als Pauschale 10% der Vertragssumme (aus eigener Leistung) verlangen. Weitergehende Ansprüche behält sich das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH vor.
7. Regelungen
a) Die Regelungen zu Ziff. 5 und Ziff. 6 schließen nicht aus das uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
8. Haftung
a) Das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH keine Vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit das Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. b) Das Mitfahren zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen (Leichenwagen) ist generell untersagt. Sonstige Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
9. Der Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Mannheim. Geschäftsführer Alexander Klein, GmbH HRB 337764 USt. ID.-Nr.: DE813967116 ; Steuernummer: 32019/05771
Stand 01/2010 |



